27.08.2025

Gezielte Steueranreize durch ein neues Investitionssofortprogramm

Der Bundestag hat am 26.06.2025 das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrats am 11.07.2025 und der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 18.07.2025 tritt das Programm offiziell in Kraft. Bund und Länder hatten sich zuvor auf einen Ausgleich der erwarteten Steuermindereinnahmen geeinigt.

Ziel des Programms ist es, Unternehmen einen deutlichen Anreiz zu bieten, geplante Investitionen am Wirtschaftsstandort Deutschland vorzuziehen oder auszuweiten. Verbesserte Abschreibungsbedingungen und Steuerentlastungen sollen Liquidität für Wachstum und Innovation schaffen.
Zentrale Maßnahmen im Überblick:
  • Degressive Abschreibung als Investitionsanreiz: Die degressive Abschreibung wird wieder eingeführt und ausgeweitet: Sie beträgt künftig bis zu 30  % oder das Dreifache der linearen Abschreibung. Diese Regelung wird als „Investitionsbooster“ bezeichnet und gilt für zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie etwa Betriebsvorrichtungen oder Maschinen.
  • Schrittweise Senkung von Unternehmenssteuersätzen: Für Kapitalgesellschaften wird ab dem Jahr 2028 der Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15  % auf 10  % im Jahr 2032 gesenkt. Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften sinkt ab dem Jahr 2028 in drei Stufen von bisher 28,25  % auf 25  % im Jahr 2032.
  • Betriebliche E-Mobilität: Für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gibt es eine Sonderabschreibung mit fallenden Staffelsätzen. Im Anschaffungsjahr sind 75  % der Anschaffungskosten sofort abschreibbar, gefolgt von gestaffelten Abschreibungen in den Folgejahren. Zudem wird die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Dienstwagenbesteuerung (0,25  % statt 1  %) von bisher 70.000 € auf 100.000 € angehoben. 
  • Ausweitung der Forschungszulage: Das Forschungszulagengesetz wird erweitert, um zusätzliche Anreize für Forschung und Entwicklung zu schaffen. Unter anderem werden künftig pauschalisierte Gemeinkosten als förderfähige Aufwendungen anerkannt. Die maximal förderfähigen Aufwendungen werden befristet für die Jahre 2026 bis 2030 auf 12 Mio. € erhöht.
Hinweis: Für gewinnstarke Personengesell­schaften, die bisher keine steuerlich begünstigte Versteuerung ihrer thesaurierten Gewinne nutzen, stellt sich die Frage, ob ein Rechtsformwechsel – z.  B. in eine GmbH – oder die zukünftige Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung sinnvoll ist. Beide Optionen erfordern eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Prüfung sowie entsprechende Vorbereitungen. 

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