27.08.2025
Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
Die Mietpreisbremse wurde mit Gesetz vom 17.07.2025 bis zum Jahr 2029 verlängert. Eine nachhaltige Entlastung der angespannten Wohnungsmärkte ist jedoch nur durch die Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu erreichen.
Das Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse vom 17.07.2025 wurde nach dem Beschluss des Bundestags vom 26.06.2025 am 11.07.2025 vom Bundesrat gebilligt und am 22.07.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat am 23.07.2025 in Kraft.
Trotz staatlicher Investitionen ist bislang keine spürbare Entspannung auf dem Wohnungsmarkt eingetreten. Eine Abschaffung der Mietpreisbremse würde nach Auffassung des Gesetzgebers – insbesondere in der Verbindung mit hohen Energiekosten und anhaltender Inflation – erhebliche Folgen für Menschen mit geringem Einkommen, aber zunehmend auch für Durchschnittsverdiener und für Familien mit sich bringen.
Die Mietpreisbremse legt fest, dass bei Neu- und Wiedervermietung die Miete höchstens um 10 % steigen darf. Bei der Neuvermietung muss sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert werden, die z. B. in Mietspiegeln zu finden ist. Die Regelung gilt ausschließlich für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Welche Regionen darunterfallen, bestimmen die jeweiligen Landesregierungen.
Die Mietpreisbremse stellt einen Eingriff in das durch das Grundgesetz geschützte Eigentum dar. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Eingriff mit Beschluss vom 18.07.2019 als verfassungsgemäß bestätigt. Eine Grenze wäre erst dann überschritten, wenn Vermietern dauerhafte Verluste drohen oder die Substanz der Mietobjekte gefährdet sei. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall.
Die bestehenden Ausnahmen bleiben. So ist die Mietpreisbremse beispielsweise nicht anwendbar auf Neubauten, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.
Hinweis: Die Verlängerung der Mietpreisbremse soll den Anstieg der Mieten verlangsamen. Vermieter sollten weiterhin die Entwicklungen des Mietpreisspiegels sowie die Einstufung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt beachten.