02.09.2026
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungs- und Steuerrechts
Am 02.07.2026 wurde das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht im Bundesgesetzblatt verkündet. Neben Änderungen im Steuerberatungsrecht enthält das Gesetz auch für Unternehmen relevante Änderungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer (Anhebung des Mindesthebesatzes) und bei der Grunderwerbsteuer. Das am 02.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündete Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht beinhaltet folgende für Unternehmen relevante Neuregelungen.
Gewerbesteuer:
Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird ab dem
Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 % angehoben.
Grunderwerbsteuer:
Bei Anteilsübertragungen (Share Deals) mit
grundbesitzenden Gesellschaften drohte in der Vergangenheit eine doppelte
Grunderwerbsteuerfestsetzung, wenn der Anteilskaufvertrag (Signing) und der
Übergang der Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfielen. Mit Wirkung ab dem 03.07.2026 wurde geregelt, dass das Closing keine zusätzliche Grunderwerbsteuer
mehr auslöst, wenn beim Signing eine Besteuerung erfolgt.
Die Frist für die Erfüllung der
grunderwerbsteuerlichen Anzeigepflichten wurde für Erwerbsvorgänge ab dem 03.07.2026 auf einen Monat verlängert. Bislang galt im Regelfall eine Frist von
zwei Wochen.
Die bisher bis Ende 2026 befristete Regelung, dass rechtsfähige
Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand und ihr
Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten, wird entfristet. Dadurch bleiben die
bei Grundstücksübertragungen bestehenden Steuervergünstigungen, die an
Gesamthandsvermögen anknüpfen, weiterhin anwendbar. Diese Regelung ist notwendig, da das Gesamthandsvermögen zivilrechtlich zum 01.01.2024 durch das
Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts abgeschafft wurde.
Die im Regierungsentwurf enthaltene steuerfreie
Entlastungsprämie für Arbeitnehmer in Höhe von 1.000 €
fand im Bundesrat keine Zustimmung und wurde daher nicht umgesetzt.
Fazit: Im Bereich der Grunderwerbsteuer schafft das neue
Gesetz endlich die gewünschte Rechtssicherheit und zudem zusätzliche
Erleichterungen.