31.08.2026

Wertsicherung bei Gewerbemietverträgen im Visier der BGH

Wertsicherungsklauseln sind für Vermieter von Gewerbeimmobilien ein entscheidendes Instrument, um die Rentabilität ihrer Objekte gegen die Inflation abzusichern bzw. zu erhöhen. Doch mit seinem Urteil vom 11.03.2026 (Az. XII ZR 51/25) hat der Bundesgerichtshof die rechtlichen Anforderungen an diese Klauseln verschärft.

Die obersten Richter stellten klar, dass die bloße Einhaltung der Vorgaben nach dem Preisklauselgesetz nicht mehr ausreicht. Vielmehr unterliegen vorformulierte Wertsicherungsklauseln in Gewerbemietverträgen nun auch der weiteren und mitunter strengeren Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies war bislang umstritten.
Im hiesigen Fall scheiterte die Klausel unter anderem daran, dass der gewählte Basiszeitpunkt für die Indexberechnung bereits vor dem eigentlichen Mietbeginn lag. Zudem hielt die Klausel der Transparenzkontrolle nicht stand, da sie eine automatische Mietanpassung bei Indexveränderung vorsah, die Wirksamkeit der Änderung aber zugleich von einer schriftlichen Aufforderung des Vermieters abhängig war. Für den Mieter war daher nicht hinreichend erkennbar, wie sich die Mietanpassungen über die Vertragslaufzeit tatsächlich berechnet.
Die rechtliche Brisanz liegt zudem in der Unterscheidung zwischen der Unwirksamkeit nach dem Preisklauselgesetz und der Unwirksamkeit bei AGB-Verstößen. Während Verstöße gegen das Preisklauselgesetz in der Regel erst ab dem Zeitpunkt ihrer Feststellung für die Zukunft wirken, führt ein Verstoß gegen das AGB-Recht zur vollständigen Nichtigkeit der Klausel von Anfang an. Eine solche rückwirkende Unwirksamkeit bedeutet, dass sämtliche in der Vergangenheit vorgenommenen Mietanpassungen ihre Rechtsgrundlage verlieren. Dies kann für Vermieter spürbare Rückforderungsansprüche zur Folge haben, während künftige Erhöhungen auf Basis der alten Verträge ausgeschlossen sind. Gleichzeitig bietet die Entscheidung für Mieter die Chance, ihre Mietbelastung rechtlich prüfen zu lassen und Liquidität durch Rückforderungen zurückzugewinnen.
Wir raten daher zu einer Überprüfung Ihrer Gewerbemietverträge, ob Ihre Wertsicherungsklauseln einer AGB-Kontrolle standhalten. Nur eine fundierte Analyse und die anschließende Korrektur potenziell unwirksamer Klauseln schützen den Wert Ihrer Immobilienanlagen und sichern Ihren Cashflow für die Zukunft.

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