06.08.2026
Keine pauschale Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten
In der aktuellen Debatte um den EU AI Act wird oft der Eindruck erweckt, Unternehmen stünden mit einem Bein im Bußgeld-Regen, wenn sie KI nutzen. Das ist nicht der Fall. Der AI-Act ist deutlich pragmatischer, als viele denken. Für die meisten Standard-Anwendungen im Unternehmensalltag besteht keine Kennzeichnungspflicht.
Texte: Redaktionelle Überprüfung ausreichend
Die Nutzung von KI in Blogpost, auf Ihren Webseiten, Newslettern oder Social-Media-Postings ist nicht kennzeichnungspflichtig, solange „Human Oversight“, also die redaktionelle menschliche Überwachung gewährleistet ist. Wenn eine verantwortliche Person den Text vor der Veröffentlichung prüft, korrigiert oder freigibt, ist dies ausreichend, dass die Kennzeichnungspflicht entfällt.
Die Nutzung von KI in Blogpost, auf Ihren Webseiten, Newslettern oder Social-Media-Postings ist nicht kennzeichnungspflichtig, solange „Human Oversight“, also die redaktionelle menschliche Überwachung gewährleistet ist. Wenn eine verantwortliche Person den Text vor der Veröffentlichung prüft, korrigiert oder freigibt, ist dies ausreichend, dass die Kennzeichnungspflicht entfällt.
KI-Chatbots oder KI-Telefonassistenten: Transparenz, soweit nötig und möglich
Ein Chatbot muss als solcher erkennbar sein. Ein Hinweis auf die Verwendung von KI bietet sich unternehmenspolitisch wie rechtlich in der Regel an. Wenn für den Nutzer aus dem ohnehin klar ist, dass er mit einer KI schreibt, sind die Vorgaben des AI-Acts in aller Regel bereits erfüllt.
Ein Chatbot muss als solcher erkennbar sein. Ein Hinweis auf die Verwendung von KI bietet sich unternehmenspolitisch wie rechtlich in der Regel an. Wenn für den Nutzer aus dem ohnehin klar ist, dass er mit einer KI schreibt, sind die Vorgaben des AI-Acts in aller Regel bereits erfüllt.
Bilder & Deepfakes: Kontext entscheidet
Ja, täuschend echte „Deepfakes“ müssen grundsätzlich als solche erkennbar sein. Wenn ein Bild aber offensichtlich als Satire, Kunst oder Fiktion erkennbar ist, reicht in der Regel ein dezenter Hinweis völlig aus, der den Genuss des Werks nicht stört. Die Verwendung eines großen Wasserzeichens ist im Regelfall nicht erforderlich.
Ja, täuschend echte „Deepfakes“ müssen grundsätzlich als solche erkennbar sein. Wenn ein Bild aber offensichtlich als Satire, Kunst oder Fiktion erkennbar ist, reicht in der Regel ein dezenter Hinweis völlig aus, der den Genuss des Werks nicht stört. Die Verwendung eines großen Wasserzeichens ist im Regelfall nicht erforderlich.
Pragmatismus statt Panik: Der EU AI Act will nicht Kreativität bremsen, sondern Täuschung verhindern. Wer KI als Werkzeug begreift, das durch den Menschen final kontrolliert wird, ist auf der sicheren Seite. Ein kurzer Check der internen Freigabeprozesse reicht meist völlig aus, um rechtskonform und ohne Angst zu arbeiten.