Digitalisierung des Gesellschaftsrechts

Die bereits in Kraft getretene „Richtlinie im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht“ (Digitalisierungsrichtlinie), die zusammen mit der „Richtlinie zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen“ das sog. EU Company Law Package bildet, wird nunmehr zum 01.08.2022 in Deutschland umgesetzt. Die Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht die unionsweite Online-Gründung einer GmbH. Auch die europaweit grenzüberschreitende Errichtung von Zweigniederlassungen soll mit der Digitalisierungsrichtlinie vereinfacht werden.

Zentrales Element der Digitalisierungsrichtlinie ist die Einrichtung eines von der Bundesnotarkammer betriebenen Videokommunikationssystem, das es ermöglicht, den Gründungsakt einer GmbH vollständig online durchzuführen, ohne dass der Antragsteller persönlich erscheinen muss. Ebenso werden durch die Digitalisierungsrichtlinie auch Registeranmeldung mittels Videokommunikation mit dem Notar möglich sein.

Sachlich vom Anwendungsbereich der Richtlinie ist bisher nur die Rechtsform der GmbH erfasst. Personengesellschaften und auch die Aktiengesellschaft lassen sich auch zukünftig nicht digital gründen. Ebenso ermöglicht die Digitalisierungsrichtlinie zunächst nur die Gründung einer GmbH mit Barleinlagen. Sofern diese Gründung online abläuft, soll das Verfahren binnen fünf Tagen abgeschlossen sein. Vorrausetzung ist, dass es sich beim Gründer um eine natürliche Person handelt und ausschließlich Musterdokumente verwendet werden.

Ferner werden zukünftig auch europäische Zweigniederlassungen deutscher Unternehmen im Handelsregister eintragungspflichtig. Diese Eintragungen sollen ab August 2022 ebenfalls vollständig digital erfolgen. 

Außerdem soll eine grenzüberschreitende Datenbank zum Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführer eingeführt werden, damit europaweit etwaige Bestellungshindernisse schon bei der Gründung berücksichtigt werden können.

Die Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht aber (bisher) die digitale Beurkundung nicht in allen Bereichen; Satzungsänderungen sind beispielsweise nicht möglich. Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie die Digitalisierungsrichtlinie ihren Zweck – die Beschleunigung und Vereinfachung (grenzüberschreitender) Gründungen von GmbH – erfüllen wird. 

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